Der Kreistag des Landkreises BB beschloss 2016 nach einer Vor-Ort-Besichtigung planerisch eine Auf- bzw. Abfahrt von der früheren B14 (heute L 1184) weiter zu verfolgen, statt die marode Kreisstraße 1031 zwischen Nebringen und Tailfingen für damals geschätzte 2 Mio. Euro zu sanieren. Der Verkehr von Nebringen nach Tailfingen wäre dann über die L1184-Auffahrt nach Süden bis zur nahen Landesstraße 1359 geleitet worden und die Unterhaltslast ab der Auffahrt vom Kreis auf das Land übergegangen. Die Grundidee war also, dem Landkreis das Geld für dauerhaften Strassenunterhalt zu sparen. Früher waren 3 Mio. Euro für den reichen Landkreis BB vernachlässigbar – aber die Zeiten haben sich geändert! Angeblich sei der Kauf der zusätzlichen Fläche zum Bau der Auf-/Abfahrt die ergänzend zum öffentlichen Eigentum gebraucht wird nicht möglich gewesen. An dieser Stelle lehne ich mich aus dem Fenster und sage „weil der Sparzwang heute so groß ist, dass das Projekt sterben soll und die Kosten gemäß Kreistagsdrucksache 20/2026 langfristig ganz auf die Gemeinde verlagert werden. Doch es lag nicht an der Gemeinde Gäufelden, dass man das Projekt 10 Jahre lang nicht umgesetzt hat. Und es ist höchst erstaunlich, dass ein Projekt des Landkreises wegen ein paar fehlender Quadratmeter Privatfläche beerdigt werden soll. Eine Eigentümerin hatte sich schlicht geweigert, mit der Landkreisverwaltung zu verhandeln. Wo kommen wir hin, wenn Eigentum sich noch nicht Mal mehr zum Gespräch verpflichtet sieht, obwohl das Grundgesetz viel weiter gehende Pflichten für den sozialen Gebrauch vorsieht. Bei einer Umlegung der Grundstücke hätte sogar gleich viel Einwurfs- wie Zuteilungsfläche garantiert werden können. Die Eigentümerin hätte also keinen Quadratmeter verkaufen müssen. Doch anstatt des möglichen Flächentausches musste der Planer teure Stützmauern berücksichtigen, die das Ganze so teuer machen, dass alle Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschuss der Beerdigung des Projektes zustimmten. Der Mehraufwand den die Verwaltung mit der Gesprächsverweigerung der Privateigentümerin akzeptiert summiert sich auf 2 Mio. Euro. Weil um zwei Grundstücke herum gefahren werden soll braucht es eine Schwerlaststützmauer. Dieser vermeidbare Mehraufwand führte im Kreistag zum Aus für die Rampenplanung. Jetzt soll die K1031 der Gemeinde schmackhaft gemacht werden. Denn klar ist, dass ein „regelkonforme“ Ausbau auf 6 m Breite für ein Stässcjen, auf dem alle zwei Minuten ein Auto fährt, nicht dem sparsamen Umgang mit Steuergeldern entspricht. Die im Kreistag angesprochene Alternative des Ausbaus auf 5 Meter Breite wäre Murks mit hohen dauerhaften Unterhaltskosten (wie man an der auf 50 km/h begrenzten Strecke Öschelbronn- Sindlingen sehen kann. Der Kreistagsbeschluss aus 2016 war gut und zielführend. Ihn nach zehn Jahren nach nichtöffentlichen Beratungen in Gäufelden einfach mit der Behauptung des nicht möglichen Grunderwerbs unter den Tisch fallen zu lassen geht nicht! Deshalb habe ich mich zum ungewöhnlichen Mittel einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Bernhard und meinen Nachfolger entschlossen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt war dabei, dass es bei der Planung der Gemeinde nicht nur um eine Ortsverbindungsstrasse ging, sondern auch um die Erschließung des Bereichs, der bis vor Kurzem Kleingartenanlage war, aber schon zu meiner Amtszeit als Gewerbegebiet ausgewiesen wurde.
Jenseits der kommunalen Finanzen geht es auch um Klimaschutz und Verkehrswende. Sobald die S-Bahn wie vom Land beschlossen nach Horb fährt, suchen noch mehr Menschen aus den südlichen Nachbarkreisen den kurzen Weg um auf die S-Bahn zu kommen. Das Parkhaus am Bahnhof Bondorf ist laut VVS aber jetzt schon zu 100% ausgelastet. Die P&R-Alternative heißt „Nebringen“. Doch die wurde ausgerechnet dem Umwelt- und Verkehrsausschuss ausgeredet. Die Losung kann nur lauten: Grips statt Asphalt.
Und das ist kein Einzelfall! Im Kreisgebiet gibt es an der einen oder anderen Stelle noch mehr klassifizierte Straßen, die parallel Verkehrsangebote machen. In Zeiten leerer Kassen ist es das Gebot der Stunde, derartige Luxuskonstrukte darauf zu prüfen, ob die Zuständigkeit für eine der Parallelstrecken nicht auf die örtlich Begünstigten verlagert werden kann. Ja zugegeben, der Kostenersatz für Ortsverbindungsstrassen ist so erbärmlich niedrig, dass keine Kommune ein solches Straßen-Geschenk gerne nimmt. Aber das Geld für Parallele Straßen zu sparen und dafür den Kommunen mehr Geld für Ortsverbindungsstrassen zu geben, wäre ein lohnendes Ziel für die Grün- schwarzen Koalitionsverhandlungen weil sich am Ende Steuern sparen lassen, wenn örtlich erkannt wird, dass es der Parallelen mit dem gehobenen Standard einer Kreisstraße gar nicht bedarf.
Der Kreistag des Landkreises BB beschloss 2016 nach einer Vor-Ort-Besichtigung planerisch eine Auf- bzw. Abfahrt von der früheren B14 (heute L 1184) weiter zu verfolgen, statt die marode Kreisstraße 1031 zwischen Nebringen und Tailfingen für damals geschätzte 2 Mio. Euro zu sanieren. Der Verkehr von Nebringen nach Tailfingen wäre dann über die L1184-Auffahrt nach Süden bis zur nahen Landesstraße 1359 geleitet worden und die Unterhaltslast ab der Auffahrt vom Kreis auf das Land übergegangen. Die Grundidee war also, dem Landkreis das Geld für dauerhaften Strassenunterhalt zu sparen. Früher waren 3 Mio. Euro für den reichen Landkreis BB vernachlässigbar – aber die Zeiten haben sich geändert! Angeblich sei der Kauf der zusätzlichen Fläche zum Bau der Auf-/Abfahrt die ergänzend zum öffentlichen Eigentum gebraucht wird nicht möglich gewesen. An dieser Stelle lehne ich mich aus dem Fenster und sage „weil der Sparzwang heute so groß ist, dass das Projekt sterben soll und die Kosten gemäß Kreistagsdrucksache 20/2026 langfristig ganz auf die Gemeinde verlagert werden. Doch es lag nicht an der Gemeinde Gäufelden, dass man das Projekt 10 Jahre lang nicht umgesetzt hat. Und es ist höchst erstaunlich, dass ein Projekt des Landkreises wegen ein paar fehlender Quadratmeter Privatfläche beerdigt werden soll. Eine Eigentümerin hatte sich schlicht geweigert, mit der Landkreisverwaltung zu verhandeln. Wo kommen wir hin, wenn Eigentum sich noch nicht Mal mehr zum Gespräch verpflichtet sieht, obwohl das Grundgesetz viel weiter gehende Pflichten für den sozialen Gebrauch vorsieht. Bei einer Umlegung der Grundstücke hätte sogar gleich viel Einwurfs- wie Zuteilungsfläche garantiert werden können. Die Eigentümerin hätte also keinen Quadratmeter verkaufen müssen. Doch anstatt des möglichen Flächentausches musste der Planer teure Stützmauern berücksichtigen, die das Ganze so teuer machen, dass alle Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschuss der Beerdigung des Projektes zustimmten. Der Mehraufwand den die Verwaltung mit der Gesprächsverweigerung der Privateigentümerin akzeptiert summiert sich auf 2 Mio. Euro. Weil um zwei Grundstücke herum gefahren werden soll braucht es eine Schwerlaststützmauer. Dieser vermeidbare Mehraufwand führte im Kreistag zum Aus für die Rampenplanung. Jetzt soll die K1031 der Gemeinde schmackhaft gemacht werden. Denn klar ist, dass ein „regelkonforme“ Ausbau auf 6 m Breite für ein Stässcjen, auf dem alle zwei Minuten ein Auto fährt, nicht dem sparsamen Umgang mit Steuergeldern entspricht. Die im Kreistag angesprochene Alternative des Ausbaus auf 5 Meter Breite wäre Murks mit hohen dauerhaften Unterhaltskosten (wie man an der auf 50 km/h begrenzten Strecke Öschelbronn- Sindlingen sehen kann. Der Kreistagsbeschluss aus 2016 war gut und zielführend. Ihn nach zehn Jahren nach nichtöffentlichen Beratungen in Gäufelden einfach mit der Behauptung des nicht möglichen Grunderwerbs unter den Tisch fallen zu lassen geht nicht! Deshalb habe ich mich zum ungewöhnlichen Mittel einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Bernhard und meinen Nachfolger entschlossen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt war dabei, dass es bei der Planung der Gemeinde nicht nur um eine Ortsverbindungsstrasse ging, sondern auch um die Erschließung des Bereichs, der bis vor Kurzem Kleingartenanlage war, aber schon zu meiner Amtszeit als Gewerbegebiet ausgewiesen wurde.